Begehung von Arztpraxen
Begehung von Arztpraxen/ Ambulante OPs
Während einer Praxisbegehung überprüfen Gesundheitsämter und andere zuständige Stellen, ob die Sicherheit von Patient und Praxismitarbeitenden gewährleistet ist. Die zu kontrollierenden Aspekte variieren je nach anmeldender Behörde sowie der Größe und dem Leistungsspektrum der Praxis.
Es ist entscheidend, die spezifischen Anforderungen in Bezug auf Hygiene, den Umgang mit Medizinprodukten und deren Aufbereitung, Abfallentsorgung sowie Arbeitsschutz zu kennen. Die Räumlichkeiten werden sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass sie den hygienischen Standards entsprechen. Dies umfasst Aspekte wie Sauberkeit, Belüftung und die allgemeine Ordnung der Räume. Zusätzlich wird überprüft, ob angemessene Maßnahmen zur Infektionsprävention umgesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Dokumentation und den Aufzeichnungen der Praxis. Dazu gehören medizinische Aufzeichnungen, Hygienepläne und Schulungsnachweise für das Personal. Es wird kontrolliert, ob alle erforderlichen Unterlagen vorhanden und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend sind.
Der Fokus der Inspektion liegt auf Hygiene und Infektionsschutz. Die ordnungsgemäße Handhabung medizinischer Abfälle, Desinfektionsmaßnahmen und andere Praktiken werden hinsichtlich ihrer Einhaltung überprüft. Auch die Qualifikation und Schulung des Personals stehen im Mittelpunkt, um sicherzustellen, dass alle für ihre Aufgaben ausreichend qualifiziert sind.
Medizinische Ausrüstung und Materialien werden auf ihre Funktionalität und Einhaltung von Sicherheitsstandards kontrolliert. Alle Hygieneprozesse müssen in Arbeitsanweisungen, Checklisten, Freigabebestätigungen, Risikoeinstufungen und im Qualitätsmanagement-Handbuch in integrierten Hygieneplänen dokumentiert sein. Es ist wichtig, regelmäßig zu prüfen, ob die Angaben vollständig sind und den aktuellen Richtlinien entsprechen. Der Hygieneplan sollte stets aktualisiert werden. Ein oft übersehener Aspekt ist die Überprüfung der Hygiene im Wartezimmer.
Grundlagen für die Begehungen sind unter anderem das Infektionsschutzgesetz und das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz.