Betriebserlaubnis KiTa/Schule

Betriebserlaubnis KiTa/Schule

Träger von Tageseinrichtungen für Kinder benötigen gemäß § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis.

Im Rahmen dieses Verfahrens besichtigt das Gesundheitsamt die jeweilige Einrichtung und erstellt ein entsprechendes Testat. Dabei werden unter anderem folgende Themen geprüft:

  • Formularwesen 
  • Sonnenschutz 
  • Gestaltung des Außengeländes und Spielplatzes
  • Tierhaltung, Sanitäranlagen 
  • Bepflanzung
  • Unfallverhütung
  • Lagerung gefährlicher Substanzen
  • Einsatz von Desinfektionsmitteln
  • Lagerräume
  • Nutzung von Waschmaschinen und Wäsche
  • Gestaltung von (Gruppen-)Räumen sowie Lüftungsanlagen.