Betriebserlaubnis KiTa/Schule
Betriebserlaubnis KiTa/Schule
Träger von Tageseinrichtungen für Kinder benötigen gemäß § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis.
Im Rahmen dieses Verfahrens besichtigt das Gesundheitsamt die jeweilige Einrichtung und erstellt ein entsprechendes Testat. Dabei werden unter anderem folgende Themen geprüft:
- Formularwesen
- Sonnenschutz
- Gestaltung des Außengeländes und Spielplatzes
- Tierhaltung, Sanitäranlagen
- Bepflanzung
- Unfallverhütung
- Lagerung gefährlicher Substanzen
- Einsatz von Desinfektionsmitteln
- Lagerräume
- Nutzung von Waschmaschinen und Wäsche
- Gestaltung von (Gruppen-)Räumen sowie Lüftungsanlagen.