Infektionsschutzbelehrung §43 IfSG

Infektionsschutzbelehrung §43 IfSG

  • Wer benötigt eine Infektionsschutz-/Lebensmittelbelehrung?  

    Die Belehrung muss vor Aufnahme einer erstmaligen Tätigkeit erfolgen, von Personen die

    • gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in den Verkehr bringen
    • in Gastronomiebetrieben, Bäckereien, Metzgereien oder anderen Betrieben angestellt sind, wo sie mit Lebensmitteln in Berührung kommen
    • in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, in denen auch Gemeinschaftsverpflegung angeboten wird
  • Was kostet die Belehrung?  

    Die Gebühr beträgt 30,00 €.

    Für bestimmte Gruppen ist die Belehrung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, z.B. Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag, gebührenfrei:

    • Schülerinnen und Schülern, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten, (in der Regel erfolgt die Belehrung in der Schule)
    • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten
    • zur Berufsausbildung,
    • als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten oder
    • zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten


    Über den am rechten Rand aufgeführten Link gelangen Sie zur Bezahlseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Dort können Sie dann, nachdem Sie an der Belehrung teilgenommen haben, die Gebühr erstatten.

  • Verfahrensablauf

    Die Belehrung wird ausschließlich online durchgeführt.
    Hier der passende Link:  https://efa.rp.niedersachsen.de/govos/go/a/98?c=bc

    Sollten Sie eine andere Sprache als Deutsch für die Belehrung bevorzugen, können Sie oben rechts per Mausklick die Sprache verändern.

    Starten Sie einen Antrag auf der Online-Plattform. Dazu müssen Sie die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen mit setzen des Hakens akzeptieren. Klicken Sie dann auf den Button „Ohne Registrierung starten“. Geben Sie alle erforderlichen Daten ein. Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit. Folgen Sie den weiteren Anweisungen der Online-Anwendung. Die Online-Belehrung muss komplett durchlaufen werden und alle Frage korrekt beantwortet sein.

    Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen:
    Sie erhalten eine E-Mail vom Gesundheitsamt Mayen-Koblenz, in welcher Sie einen Link finden, über den Sie zum online Bezahlsystem „Civento“ der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weitergeleitet werden.

    Alternativ können Sie auch den folgenden Link nutzen um zum Bezahlsystem zu gelangen:

    https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MYK&mode=cc&cc_key=BezahlungInfektionsschutz

    Bitte geben Sie als Aktenzeichen Ihre Vor- und Zunamen ein.

    Sobald Sie Ihre Zahlung über Civento abgewickelt haben und den Eingang der Zahlung bei uns bestätigt wurde, werden wir Ihnen das Zertifikat zusenden.

    Bitte beachten Sie, dass es einige Tage dauern kann, bis der Zahlungseingang bestätigt wurde und das Zertifikat bei Ihnen ist. 

    Sollten Sie nicht über die Möglichkeit zur Online-Belehrung bzw. die online Bezahlfunktion verfügen, versuchen Sie zunächst mit Ihrer zukünftigen Arbeitsstelle abzuklären, ob diese Ihnen eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, um die Belehrung online durchzuführen (z.B. einen Computer mit Internetanschluss).

    Es besteht ansonsten die Möglichkeit die Online-Belehrung im Gesundheitsamt durchzuführen, hierzu ist eine Terminvereinbarung per Email notwendig unter ifsg-belehrung@kvmyk.de.        

    Sollten Sie weiter Fragen haben, finden Sie weitere Ausführungen im Merkblatt im Downloadbereich.