Impfsprechstunden
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Masernschutz
Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn häufig treten Komplikationen und Folgeerkrankungen auf. Zwar ist die Anzahl von Masern-Erkrankungen durch flächendeckende Impfungen und das seit März 2020 geltende Masernschutzgesetz stark zurückgegangen, dennoch kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeimpften Personen. Aus diesem Grund bietet das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz am Standort Koblenz, Mainzer Straße 60a, jeden ersten Donnerstag im Monat eine öffentliche, kostenfreie Impfung gegen Masern/Mumps/Röteln für Kinder ab dem zwölften Lebensmonat und Erwachsene an. Erforderlich ist lediglich ein Impfausweis. Eine vorherige Anmeldung oder das Vorzeigen einer Krankenversicherungskarte ist nicht notwendig. Kinder unter 18 Jahren benötigen zudem die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Am Standort Mayen, Bannerberg 6, findet die Impfung jeden ersten Mittwoch im Monat statt.
Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)