Kinder- & Jugendärztlicher Dienst
Kinder- & Jugendärztlicher Dienst
Nach Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes in der Schule erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung des Gesundheitsamtes, die einen QR-Code zur Online-Anmeldung enthält und wählen den Termin selbst an einem der drei Standorte (Koblenz, Mayen oder Andernach).
Kinderschutzgesetz (Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit)
Nach Meldung durch das Zentrum für Kindervorsorge an das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz, wird mit den Sorgeberechtigten schriftlich oder seltener telefonisch Kontakt aufgenommen, um auf die Inanspruchnahme von U-Untersuchungen (U4-U9) hinzuwirken. Zuständig ist das Gesundheitsamt MYK für den Kreis Mayen-Koblenz sowie die Stadt Koblenz.