Prostituiertenschutzgesetz
Prostituiertenschutzgesetz
Wir führen eine gesundheitliche Beratung für Sexarbeitende nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (Gebührenpflichtig) durch. Diese ist einmal jährlich für Prostituierte ab 21 Jahren im Zusammenhang mit der seit dem 1. Juli 2017 bestehenden Anmeldepflicht erforderlich (unter 21 Jahre mindestens alle sechs Monate). Im Anschluss an unsere Beratung erhalten Sie die Beratungsbescheinigung („blauer Schein“, „blaue Karte“).
Den blauen Schein benötigen Sie zur Anmeldung der Prostitutionsausübung. Für die „grüne“ Anmeldungskarte wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Termine nach Vereinbarung.